Erlaubniszettel nach $1 Abs.1 Nr.4 Jugendschutzgesetz.
Liebe Eltern, nach dem Jugendschutzgesetz haben Sie die Möglichkeit, für die Begleitung Ihres Kindes eine „erziehungsbeauftragte Person“ zu benennen. In Begleitung der Eltern oder dieser Person, die Sie ausdrücklich beauftragen müssen, sind dann Kinobesuche auch erlaubt bei:
- Kindern ab 6 Jahren in einem Film der von der FSK ab 12 Jahren freigegeben ist.
- Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist.
- Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführungnach 22 Uhr beendet ist.
- Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist.
- Kindern unter sechs Jahren
Bitte laden Sie die PDF-Datei unter dem folgenden Link herunter und drucken sie aus.
https://www.cineprog.de/uploads/kweisshaus/ag_kino-erlaubniszettel-a4-formular.pdf
Nur mit diesem komplett ausgefüllten und unterschriebenen Formular können die vorgenannten Ausnahmen gemacht werden.
Vielen Dank für ihre Mühe und bitte entschuldigen Sie die Umstände.
Das Weisshaus Team