Erlaubniszettel nach $1 Abs.1 Nr.4 Jugendschutzgesetz.
Liebe Eltern, nach dem Jugendschutzgesetz haben Sie die Möglichkeit, für die Begleitung Ihres Kindes eine „erziehungsbeauftragte Person“ zu benennen. In Begleitung der Eltern oder dieser Person, die Sie ausdrücklich beauftragen müssen, sind Kinobesuche erlaubt bei:
- Kindern unter 6 Jahren (Nur erlaubt für FSK ab 0 freigegebene Filme)
- Kindern ab 6 Jahren in einem Film der von der FSK ab 12 Jahren freigegeben ist.
- Kindern ab 6 Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist. (Nicht erlaubt für FSK ab 16 und FSK ab 18 freigegebene Filme)
- Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist. (Nicht erlaubt für FSK ab 16 und FSK ab 18 freigegebene Filme)
- Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist. (Nicht erlaubt für FSK ab 18 freigegebene Filme)
Bitte laden Sie die PDF-Datei unter dem folgenden Link herunter und drucken sie aus.
Erziehungsbeauftragungsformular
Nur mit diesem komplett ausgefüllten und unterschriebenen Formular können die vorgenannten Ausnahmen gemacht werden.
Vielen Dank für ihre Mühe und bitte haben Sie Verständnis für die Umstände.
Das Weisshaus Team